Hochschulen für Politik

Hochschulen für Politik
Hochschulen für Politik,
 
zuerst in den 20er-Jahren des 20. Jahrhunderts neben der Universität entstandene Einrichtungen für Forschung und Lehre im Bereich der politischen Wissenschaft: in Berlin die Hochschule für Politik (gegründet 1920), in Hamburg das Institut für Auswärtige Politik (gegründet 1923). Nachdem beide 1933 geschlossen worden waren, wurde 1948 in Hamburg von der Stadt und dem DGB die Akademie für Gemeinwirtschaft gegründet und 1949 in Berlin (West) die Hochschule für Politik wieder gegründet. Seit 1954 wurden an den deutschen Universitäten zunehmend Lehrstühle für Politik eingerichtet, die Berliner Hochschule für Politik 1959 in die Freie Universität Berlin integriert (Otto-Suhr-Institut, seit 1969 Fachbereich Politischer Wissenschaft), die Hamburger Akademie wurde 1961 in Akademie der Wirtschaft, 1970 in Hochschule für Wirtschaft und Politik (Abkürzung HWP) umbenannt. Nachdem die HWP 1991 das Promotionsrecht erhielt, wurde sie 1993 von der Hochschulrektorenkonferenz in die Gruppe der Universitäten aufgenommen. Die HWP gilt als die Hochschule des zweiten Bildungsweges, da Nichtabiturienten zum Studium zugelassen werden. In dem gestuften Studiensystem können die Studierenden nach sechs Semestern ein Diplom in Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Soziologie sowie Wirtschafts- und Arbeitsrecht erwerben; nach weiteren drei Semestern dann ein Diplom in Sozialökonomie oder den »Master für europäische Unternehmensführung«. Zudem bietet die HWP Weiterbildungsstudiengänge in folgenden Fachrichtungen an: Sozial- und Gesundheitsmanagement; Kultur- und Bildungsmanagement; ökologisches Management. Die 1950 gegründete Hochschule für Politik München (Abkürzung HfP) bietet als Körperschaft des öffentlichen Rechts ein vollakademisches Abendstudium der politischen Wissenschaft, das mit dem Erwerb des von der Universität München für die Hochschule verliehenen akademischen Diploms (Dipl. sc. pol. Universität) abschließt. An der HfP besteht außerdem die Möglichkeit, nach Absolvierung einer Aufnahmeprüfung auch ohne Hochschulreife ein Studium aufzunehmen.

Universal-Lexikon. 2012.

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